Alle europäischen LKW-Hersteller haben zwischen 1998 und 2011 ihre Preise illegal miteinander abgesprochen. Dies führte dazu, dass LKW-Käufer bis zu 10.000 Euro pro LKW zu viel bezahlt haben. Aufgedeckt wurde das Kartell im Jahr 2011 durch die Selbstanzeige des MAN-Vorstands.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Es sind grundsätzlich erst einmal alle LKW ab 6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht betroffen, die zwischen 1998 und 2011 in der EU als Neufahrzeuge gekauft / geleast / vermietet wurden. Weil aber mit dem Ende eines Kartells die Preise nicht unmittelbar sinken, sondern dieser Prozess mehrere Jahre dauert, stellen Gutachter noch signifikante Kartellschäden bis 2014 fest. Grundsätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein, um Schadensersatz zu erhalten:
- Neufahrzeuge
- Zulässiges Ges.-Gew.:
>= 6 Tonnen - Kauf, Leasing, Miete
- Erwerb innerhalb der EU + Schweiz
- Neupreis >= 30.000.- Euro
- Auch, wenn der LKW nicht mehr
im Bestand ist
EU-Kommission verhängt Rekordbußgeld
Am 16. Juli 2016 verhängt die EU-Kommission, nach 5-jähriger Untersuchung, ein Rekordbußgeld von 2,9 Milliarden Euro gegen die LKW-Hersteller. Bis auf Scania akzeptierten die Hersteller dieses Bußgeld. Scania klagte dagegen und verlor in allen Instanzen. In seinem Urteil vom 01.02.2024 wies der Europäische Gerichtshof die Klage von Scania gegen den Bußgeldbescheid der EU-Kommission rechtskräftig ab.
Die EU-Kommission hat LKW-Käufer ausdrücklich dazu aufgerufen Schadensersatz geltend zu machen.
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Prozesskostenfinanzierung: Klagen ohne Risiko
Unter Prozesskostenfinanzierung versteht man die Übernahme von Kosten und Risiken eines Rechtsstreits durch einen Investor. Der Investor erhält dafür im Erfolgsfall einen Anteil des erstrittenen Geldes. Falls es keinen Erfolg gibt, dann geht der Investor leer aus und bleibt auf seinen Kosten sitzen. Speziell bei Schadensersatzforderungen im LKW-Kartell hat die Prozesskostenfinanzierer viele Vorteile für die Geschädigten.
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